Datenschutz

Datenschutz-Grundverordnung

Ein Gesetzbuch mit der Aufschrift „Datenschutz“. Zwei maskierte Personen stehlen das „Z“ des Wortes Datenschutz.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 24. Mai 2016 in Kraft getreten und gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU). Sie gilt nicht nur für Unternehmen, Behörden und Institutionen, sondern auch für alle Vereine, einschließlich der gemeinnützigen, nicht eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereine.

Dies bedeutet: Für jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem Verein ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. Diese Rechtsgrundlagen können sein: Begründung und Durchführung eines Vertrags, Erfüllung des Vereinszwecks, berechtigtes Interesse oder eine bestehende rechtliche Verpflichtung.
 

Was sind personenbezogene Daten?

Angefangen vom Mitgliedsantrag über Einladungen zu Veranstaltungen oder Mitgliederversammlungen bis hin zum Internetauftritt eines Vereins – im Vereinsleben gibt es viele Szenarien, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu gehören Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Kontodaten, Fotos von Mitgliedern oder auch Mannschaftszugehörigkeit.
 

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

https://www.datenschutz.rlp.de/themen/vereine

https://stiftungdatenschutz.org/ehrenamt/basiswissen-datenschutz-im-verein

https://deutsches-ehrenamt.de/datenschutz-verein/checkliste-zum-datenschutz-im-verein/